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ArbG Mainz, 27.10.2011 - 5 Ca 405/11 |
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 27.10.2011 - 5 Ca 405/11
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2012 - 9 Sa 52/12
- BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 646/12
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 646/12
Kostenentscheidung - Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 27. Oktober 2011 - 5 Ca 405/11 - abgeändert:. - LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2012 - 9 Sa 52/12
Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit - Verfallsfrist - Rechtsfortbildung
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz -Auswärtige Kammern Bad Kreuznach- vom 27.10.2011, Az.: 5 Ca 405/11 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des unstreitigen Sachverhalts sowie des wechselseitigen Sachvortrags erster Instanz wird gem. § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Mainz vom 27.10.2011, At. 5 Ca 405/11 (Bl. 94 ff.d.A.).
Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgericht Mainz -Auswärtige Kammern Bad Kreuznach- vom 27.10.2011, Az. 5 Ca 405/11, abzuändern und die Klage abzuweisen.